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Antworten auf häufige Fragen

wichtige Hinweise für Ihren Besuch

Ob gesetzlich oder privat versichert, ob Therapie­einsteiger:in oder Wiederholer:in – hier finden Sie alles Wichtige rund um Termine, Verordnungen, Zuzahlungen und organisatorische Abläufe. So starten Sie bestens vorbereitet in Ihre Behandlung.
faqs haeufige fragen

FAQ – Häufige Fragen

Gibt es eine App, über die ich Termine verwalten kann?

Ja! Mit unserer TheraConnect App haben Sie Ihre Termine immer im Blick – einfach und direkt auf Ihrem Smartphone. Sie können:

  • Ihre Termine einsehen und bei Bedarf unkompliziert absagen
  • direkt mit unserer Praxis kommunizieren
  • und bald auch Präventionskurse online buchen

Die App ist kostenlos und sowohl für Android als auch iOS verfügbar:

Nach dem Download der App können Sie sich mit unserer Praxis verbinden und so Termine einsehen und absagen, Nachrichten an uns schicken und vieles mehr – jederzeit und überall über Ihr eigenes Smartphone! 

Scannen Sie hierfür einfach den folgenden QR-Code:

TheraCode

 

Tipp: Zum Scannen des QR-Codes vom eigenen Smartphone Bildschirm erstellen Sie zunächst einen Screenshot und nutzen dann die App “Fotos” von Google. Die App sollte den QR-Code automatisch erkennen und scannen.

Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail, per WhatsApp oder über unser Kontaktformular. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück, um einen passenden Termin für Sie zu finden.

Bitte bringen Sie Ihre gültige Heilmittelverordnung vom Arzt sowie Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit. Ohne diese Unterlagen dürfen wir gesetzlich keine Behandlung beginnen. Liegt Ihre Heilmittelverordnung nicht rechtzeitig vor, stellen wir Ihnen wahrgenommene Termine privat in Rechnung.

Bitte bringen Sie zu jedem Termin ein großes Duschhandtuch (z.B. 80x150cm) mit. Gegen eine kleine Gebühr stellen wir Ihnen im Notfall gerne ein Handtuch zur Verfügung.

Bei Heilmittelverordnungen der gesetzlichen Krankenkasse muss die Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden.

Bei dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen.

Eine Unterbrechung ohne Begründung darf maximal 14 Kalendertage betragen.
Eine Verordnung mit bis zu 6 Einheiten verliert nach 3 Monaten, eine mit mehr als 6 Einheiten nach 6 Monaten ihre Gültigkeit.

Für weitere Fragen, sprechen Sie uns gerne an.

Wir sind per Gesetz verpflichtet, Ihre Heilmittelverordnung auf die formale Richtigkeit zu prüfen. Bei nicht korrekter Ausstellung muss diese durch den Arzt mit Stempel, Datum und Unterschrift geändert werden.

Ja. Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) müssen nach §32 SGB V eine Zuzahlung zu den Kosten Ihrer Heilmittelbehandlung leisten.

Diese ist laut gesetzlicher Vorgabe am Tag Ihrer ersten Behandlung fällig.

Die Höhe der Zuzahlung beträgt 10€ pro Verordnung plus 10% des gesamten Verordnungswertes. Die genaue Höhe und ob eine Zuzahlung fällig ist, können wir Ihnen nach Vorlage der Heilmittelverordnung mitteilen.

Über die gesetzliche Krankenversicherung versicherte Kinder- und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung für Heilmittelbehandlungen befreit.

Sollten Sie von der Gebühr befreit sein, legen Sie bitte Ihren Befreiungsausweis vor.

Bei zu viel entrichteter Zuzahlung haben Sie einen Anspruch auf Erstattung. 

Sollte die Zuzahlung nicht fristgerecht entrichtet werden, sind wir verpflichtet den offenen Betrag der zuständigen Krankenkasse zu melden, die diesen dann zwangsweise einziehen kann. 

Eine Zuzahlungsbefreiung muss stets bei der Krankenkasse beantragt werden. Sie ist nur innerhalb eines Kalenderjahres bis zum 31.12 gültig.

Sobald Sie den entsprechenden Ausweis vorlegen, entfällt die Zuzahlungspflicht ab dem Ausstellungsdatum. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.

Unsere Praxis wird nach dem Bestellsystem geführt. Die Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache mit Ihnen. Die vereinbarte Behandlungszeit wird ausschließlich Ihnen vorbehalten, wodurch lange Wartezeiten vermieden werden. Termine, die weniger als 24 Std. vor Durchführung durch Sie abgesagt oder verpasst werden, müssen wir daher privat in Rechnung stellen, unabhängig von der Ursache oder Verhinderung. Die Höhe der Ausfallgebühr bemisst sich dabei an der für Ihre Behandlung vereinbarte Vergütung. Bis 24 Std. vorher ist eine Absage (telefonisch, AB, WhatsApp, E-Mail) kostenlos möglich.

Bitte bringen Sie zur ersten Behandlung Ihre ärztliche Verordnung mit. Liegt Ihre ärztliche Verordnung nicht rechtzeitig vor, müssen wir Ihnen leider wahrgenommene Termine privat in Rechnung stellen. Vor Beginn der Behandlung setzen wir Sie mit einem schriftlichen Behandlungsvertrag über unsere Vergütungssätze in Kenntnis. Die aufgezeigten Vergütungssätze gelten als vereinbart und sind unabhängig von der Erstattungshöhe ihrer privaten Krankenversicherung.
Da wir nicht wissen in welcher Höhe die einzelnen Versicherungen bereit sind Heilmittel zu erstatten, sollte sich jeder Versicherte selbst bei seiner Versicherung darüber im Vorfeld informieren.
Die Behandlungskosten sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen, unabhängig vom Erstattungszeitpunkt Ihrer Versicherung. Weitere Informationen erhalten Sie mit unserem Behandlungsvertrag.

Ja, auch ohne ärztliche Heilmittelverordnung können Behandlungen z.B. bei akuten Beschwerden vereinbart werden.

Unsere Physiotherapeut:innen mit der sogenannten sektoralen Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapie dürfen Diagnosen stellen und Behandlungen ohne ärztliche Verordnung durchführen und abrechnen.

Die Wartezeiten für Termine hängen von verschiedenen Faktoren ab wie z.B. der verordneten Leistung, Ihrer terminlichen Verfügbarkeit sowie der Auslastung unserer Praxis.

Melden Sie sich gerne bei uns – dann können wir nach einem passenden Termin für Sie schauen.

Um eine bestmögliche Behandlung und reibungslose Abläufe in unserer Praxis zu gewährleisten, bitten wir Sie nach Möglichkeit ohne Begleitperson zu Ihren Terminen zu kommen.

Kinder sowie Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf sind natürlich auch mit Begleitung bei uns willkommen.

Parkplätze in ausreichender Menge finden Sie direkt vor unserer Tür.

Außerdem steht ein kleiner Fahrradparkplatz mit Fahrradständern zur Verfügung.

Ja, unsere Praxis ist barrierefrei zugänglich.
Die Behandlungsräume sowie die barrierefreie Toilette sind rollstuhlgerecht gestaltet.

Sollten Sie zusätzliche Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen jederzeit weiter.

Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit

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