Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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I. ALLGEMEINES & GELTUNGSBEREICH

§ 1 Geltungsbereich:
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Behandlungs- und sonstigen Leistungen, die in der Praxis Physiofehn erbracht werden, unabhängig davon, ob der Patient gesetzlich versichert, privat versichert oder Selbstzahler ist.

(2) Die Zustimmung zu diesen AGB erfolgt vorsorglich für den Fall des Zustandekommens eines Behandlungsvertrags. Ein Behandlungsvertrag kommt erst zustande, wenn die Praxis einen Terminwunsch bestätigt oder mit der Behandlung begonnen wird.

(3) Mit der verbindlichen Terminvereinbarung erkennt der Patient diese AGB an.

(4) Die Praxis behält sich vor, diese AGB bei Bedarf anzupassen oder zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist jederzeit in der Praxis sowie auf der Website www.physiofehn.de einsehbar.

(5) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Behandlungsverhältnisse zwischen der Praxis und dem Patienten, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.

§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen:

(1) Es gelten die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Praxis Physiofehn. Diese ist in der Praxis einsehbar und auf Anfrage erhältlich.

(2) Die Preisangaben beziehen sich auf Privatleistungen, Selbstzahlerleistungen sowie Präventionsangebote.

(3) Maßgeblich sind die Preise, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Behandlungsvertrags gültig und bekannt gemacht waren.

(4) Änderungen der Preise bleiben vorbehalten. Neue Preisangaben gelten ab ihrer Veröffentlichung und ersetzen vorherige Preislisten.

(5) Die Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach Abschluss der Behandlung sofort fällig. Die Zahlung erfolgt in bar, per EC-Karte oder nach Rechnungsstellung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist.

§ 3 Haftung und Schadensfälle:

(1) Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Behandlung oder dem Aufenthalt in der Praxis entstehen, haftet die Praxis Physiofehn nur nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Eine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder durch Nichtbeachtung von Anweisungen entstehen, ist ausgeschlossen.

(3) Die Haftung der Praxis ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Praxis nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

(4) Für Wertsachen, Kleidung oder andere mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

(5) Zur Absicherung bestehen entsprechende Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen.

(6) Die durchgeführten Behandlungen, Therapien und Trainings ersetzen keine ärztliche Untersuchung oder medizinische Behandlung. Der Patient ist verpflichtet, den Therapeuten vor Behandlungsbeginn über bestehende gesundheitliche Einschränkungen, Erkrankungen oder Risiken (z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, akute Infektionen, Osteoporose etc.) zu informieren.
Unterlässt der Patient diese Mitteilung oder verschweigt relevante Informationen, übernimmt die Praxis keine Haftung für daraus entstehende gesundheitliche Schäden oder Folgebeschwerden.

§ 4 Datenschutz und Einwilligung:

(1) Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Die Praxis Physiofehn verarbeitet Ihre Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(2) Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Physiofehn Physiotherapie

Inhaber: Holger Spreu
Spiekerooger Str. 2, 26188 Friedrichsfehn
Tel.: 04486 / 9386303
E-Mail: info@physiofehn.de

(3) Zweck der Datenverarbeitung:
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, zur Durchführung und Abrechnung der Behandlung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Dazu gehören insbesondere:

  • Angaben aus ärztlichen Verordnungen, Diagnosen, Befunden, Therapievorschlägen und -methoden
  • Informationen von anderen Ärzten oder Therapeuten (z. B. Arztbriefe, Therapieberichte)

Die Verarbeitung ist für eine sorgfältige Behandlung notwendig.

(4) Empfänger Ihrer Daten:
Ihre Daten werden nur weitergegeben, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben. Empfänger können insbesondere sein:

  • andere Ärzte oder Therapeuten
  • Krankenkassen, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
  • Steuerberater und Abrechnungsstellen
  • weitere berechtigte Stellen (z. B. Jugendämter, Schulen) im Einzelfall und nur mit Ihrer Einwilligung

(5) Speicherung Ihrer Daten:
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie es gesetzlich erforderlich ist, mindestens jedoch 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung. Andere gesetzliche Aufbewahrungsfristen können zusätzlich gelten.

(6) Rechte der Patienten: Sie haben jederzeit das Recht,

  • Auskunft über Ihre gespeicherten Daten zu erhalten,
  • unrichtige Daten berichtigen zu lassen,
  • unter bestimmten Voraussetzungen Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Datenübertragbarkeit zu verlangen,
  • eine erteilte Einwilligung für die zukünftige Datenverarbeitung zu widerrufen.

(7) Aufsichtsbehörde und Datenschutzbeauftragter:
Bei Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Postfach 221, 30002 Hannover, Tel.: 0511 120-4500, E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de

Datenschutzbeauftragter:
Markus Sobau – Consularis GmbH, Panoramastr. 119, 70839 Gerlingen

(8) Rechtsgrundlage:
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BDSG.

II. THERAPEUTISCHE LEISTUNGEN

§ 1 Heilmittelverordnung:
(1) Physiotherapeutische Leistungen dürfen nur auf Grundlage einer gültigen Heilmittelverordnung eines Vertragsarztes, Arztes, Heilpraktikers oder sektoralem Heilpraktiker für Physiotherapie durchgeführt werden.
(2) Sie sind dafür verantwortlich, dass die Verordnung spätestens zum ersten Behandlungstermin vorliegt.
(3) Physiotherapeutische Befunderhebungen und Behandlungen zur Erhaltung des Wohlbefindens sowie Präventionsmaßnahmen sind auch ohne Verordnung möglich, jedoch nicht generell erstattungsfähig.

§  2 Fristen für Verordnungen:
(1) GKV-Verordnungen müssen innerhalb von 28 Tagen begonnen werden; Abrechnung innerhalb von 3–6 Monaten.
(2) BG-Verordnungen müssen innerhalb von 7 Tagen begonnen werden.
(3) Unterbrechungen der Behandlung sind nur in Ausnahmefällen zulässig.

§  3 Prüfpflicht der Heilmittelverordnung (GKV):
(1) Jede Heilmittelverordnung muss gemäß der Urteilsverkündung des Bundessozialgerichtes vom 27.10.2009 (AZ: B1 KR 4/09 R) zwingend vor Behandlungsbeginn auf Vollständigkeit, Plausibilität und Gültigkeit überprüft werden.
(2) Eine Therapie wird nur begonnen bzw. durchgeführt, wenn Ihre Heilmittelverordnung vollständig und gültig ist.
(3) Änderungen dürfen nur durch den Arzt oder nach Rücksprache erfolgen.

§  4 Zuzahlungen (GKV):
(1) Patienten sind verpflichtet einen vorgeschriebenen Eigenanteil von 10 € pro Verordnung zzgl. 10 % des Rezeptwertes zu zahlen.
(2) Zuzahlungen nach §32 Abs. 2 SGB Vi.V. m. §61 Satz 3SGB V sind von der Praxis entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen einzuziehen und gegenüber dem/der Patient/-in gem. §61 Satz 4 SGB V zu quittieren.
(3) Die Zuzahlung je Verordnung ist stets bei der ersten Behandlung fällig.
(4) Befreiungen von der Zuzahlung müssen rechtzeitig bei der Krankenkasse beantragt werden; die Befreiung gilt nur bis zum 31.12. desselben Kalenderjahres.

§ 5 Terminvereinbarung
(1) Mit der Terminvereinbarung kommt ein Dienstleistungsvertrag (§ 611 BGB) und Behandlungsvertrag gemäß aktueller AGBs und aktuell gültiger Preisliste zustande.
(2) Termine können persönlich oder telefonisch vereinbart werden.
(3) Sie sind dazu verpflichtet ihre schriftlichen Terminbestätigungen bis zur vollständigen Erfüllung der Verordnung bzw. des Vertrages aufzubewahren. Bei Klärungen von terminlichen Missverständnissen sind diese ausschlaggebend.
(4) Ein verspätetes Erscheinen kann zu Kürzungen der Behandlungszeit oder Ablehnung der Behandlung führen; die volle Vergütung bleibt dennoch fällig
(5) Weitere gewünschte Zusatzbehandlungen über die Therapiezeit hinaus werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

(6) Bei vereinbarten Terminen sind Terminverzögerungen möglich.

(7) Ein Wechsel des Behandlers ist möglich und berechtigt Sie nicht kostenlos die Behandlung abzulehnen. Bei Ablehnung haben Sie den Ausfall zu tragen.

§ 6 Terminabsagen / Nichtwahrnehmung:

(1) Unsere Praxis arbeitet als Bestell-/Terminpraxis. Termine sind ausschließlich für den jeweiligen Patienten reserviert.
(2) Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden.
(3) Bei versäumten Terminen ohne rechtzeitige Absage bleibt der Vergütungsanspruch gemäß § 615 BGB bestehen.
(4) Die Praxis ist verpflichtet, freiwerdende Termine möglichst anderweitig zu vergeben. Erfolgt dies nicht, kann der Vergütungsanspruch geltend gemacht werden.
(5) Die Höhe der Ausfallvergütung richtet sich nach den gültigen Behandlungspreisen der GKV oder der vereinbarten Privatpreise.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt gemäß § 626 BGB unberührt.

§  7 Private Krankenversicherung / Kostenerstattung:
(1) Privatliquidationen werden nach Abschluss der Behandlung in Rechnung gestellt; Zahlungsfrist: 14 Tage.
(2) Patient/-in trägt das Risiko, dass die private Krankenversicherung die Kosten möglicherweise nicht oder nur teilweise erstattet.
(3) Die Höhe und der Zeitpunkt einer etwaigen Erstattung durch die Versicherung sind für das Vertragsverhältnis zwischen Praxis und Patient/-in nicht relevant.

III. PRÄVENTIONSMAßNAHMEN

§  1 Anmeldung und Vertragsabschluss:
(1) Anmeldungen sind persönlich, telefonisch oder über das Onlinereservierungsverfahren möglich.
(2) Ein Vertragsabschluss kommt bei Versendung der Bestätigung statt.
(3) Eine Kursteilnahme ist nicht übertragbar.

§ 2 Zahlungsbedingungen:
(1) Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Kursgebühr, unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme.
(2) Die vereinbarten Gebühren werden spätestens 10 Tage vor Kursbeginn fällig.
(3) Eine Annullierung ist bis 10 Tage vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Bei später eingehendem Rücktritt werden 50% der Kursgebühren erhoben.
(4) Eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse ist möglich, jedoch nicht garantiert.

§ 3 Organisatorisches:

(1) Eine Haftung für Wertgegenstände wird ausgeschlossen.
(2) Nicht genutzte Kurseinheiten verfallen. Es besteht keine Nachholpflicht.(3) Bei Ausfall eines Kurstermins aufgrund z.B. Krankheit des Kursleiters oder höherer Gewalt wird der Termin nachgeholt. Natürlich werden Ihnen alternativ neue Kurstermine angeboten. Eine Rückforderung des (anteiligen) Beitrages ist lt. §616 BGB in diesem Fall nicht gerechtfertigt.

(4) Es finden keine Kurse an Feiertagen statt. Über weitere Ausnahmen werden Sie stets rechtzeitig informiert.

§ 4 Rücktritt / Gebührenerstattung:

(1) Die Praxis kann von der Durchführung einer Veranstaltung zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, oder der/die Kursleiter/-in ausfällt und keine Vertretung gestellt werden kann.
(2) Sollte die Kursgebühr in diesem Fall bereits bezahlt sein, wird diese selbstverständlich erstattet.

§ 5 Unbedenklichkeitserklärung:

(1) Das Präventionsangebot der Praxis ist nicht therapeutisch orientiert und richtet sich ausdrücklich nicht an Personen mit organischen Vorerkrankungen, welche einer ärztlichen Behandlung oder Physiotherapie bedürfen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass einzelne Trainingsübungen die Beschwerden bei organischen Vorerkrankungen verschlimmern können. (2) Teilnahme = Bestätigung gesundheitlicher Unbedenklichkeit.
(2) Mit Anmeldung und Nutzung unserer Präventionsangebote bestätigen Sie uns, dass Sie gesundheitlich in der Lage sind, gefahrlos an der Präventionsleistung teilzunehmen.
(3) Bei Teilnahme trotz Einschränkungen ist ggf. eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
(4) Eine Haftung der Praxis für Schäden durch fehlende Mitteilung ausgeschlossen.

§ 6 Datenschutz Präventionsmaßnahmen:

(1) Ihre Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung und Kursorganisation verwendet.
(2) Telefonnummer für Benachrichtigungen erforderlich.
(3) Mit Ihrer Anmeldung geben Sie ihr Einverständnis zur Datennutzung für diese Zwecke.

IV. WERTGUTSCHEINE

§ 1 Gültigkeit:
(1) Ein Anspruch auf Einlösung eines Wertgutscheins verjährt innerhalb von 3 Jahre ab Ausstellungsdatum.

§ 2 Einlösung:

(1) Unsere Gutscheine können gerne an Dritte weitergegeben oder verschenkt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir aus Datenschutz- und Praktikabilitätsgründen nicht prüfen können und dürfen, ob der Einlösende der rechtmäßige Besitzer des Gutscheins ist. Entscheidend für die Einlösung ist allein, dass es sich um einen originalen, unterschriebenen und/oder abgestempelten Gutschein unserer Praxis handelt.
(2) Bitte bewahren Sie Ihren Gutschein sorgfältig auf. Verlorene oder beschädigte Gutscheine können leider nicht ersetzt werden.
(3) Eine Auszahlung in bar – auch teilweise – ist ausgeschlossen.
(4) Einlösung bei unterschiedlichem Leistungswert:

• Wenn der Wert des Gutscheins höher ist als der Preis der gewählten Leistung, wird der Differenzbetrag in Form eines neuen, korrigierten Gutscheins gutgeschrieben. Eine Barauszahlung dieses Restbetrages erfolgt nicht. Der neu ausgestellte Restgutschein behält die ursprüngliche Gültigkeitsdauer des ersten Gutscheins bei, d.h. es wird keine neue Laufzeit begonnen.
• Wenn der Preis der Leistung höher ist als der Gutscheinwert, ist der Differenzbetrag direkt in der Praxis – bar oder per Kartenzahlung – zu entrichten.

V. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahekommt.

VI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Für die Gültigkeit eventueller Änderungen reicht es aus, die jeweils aktuell gültige Fassung der AGB zur allgemeinen Kenntnisnahme z.B. im Wartebereich der Praxis oder auf der Homepage zu veröffentlichen.

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